Unterrichtung zu Pauschalreisen nach § 651a

Als Reiseveranstalter ist emotionSPORTS gesetzlich verpflichtet Pauschalreisende durch folgenden standardisierten Text über ihre Rechte aufzuklären:


Wichtigste Rechte nach Richtlinie EU 2015/2302
"Pauschalreisende werden mit sämtlichen wesentlichen Informationen zur Reise vor Abschluss des Reisevertrags informiert. Die Haftung für die ordnungs­gemäße Erbringung der im Vertrag fixierten Leistun­gen wird mindestens von einem der beteiligten Unternehmen übernommen. Reisende erhalten einen Kontakt inkl. Telefonnummer über die sie sich im Notfall mit dem Veranstalter in Verbindung setzen können. Reisende sind innerhalb einer angemessenen Frist und unter bestimmten Umständen zur kostenpflichtigen Übertragung der Reise auf eine andere Person berechtigt.  Der Reisepreis darf nur erhöht werden, wenn sich bestimmte Kosten (für Sprit, Kerosin etc.) erhöhen und wenn diese Variable im Vertrag ausdrücklich aufgeführt ist. Erhöhungen müssen bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschal­reise kommuniziert werden. Wenn die Preiserhöhung 8% des Reisepreises übersteigt, können Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich der Veranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, haben Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten verringern. Reisende können ohne Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung ihrer Zahlung, wenn sich einer der wesentlichen Bausteine der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich ändert. Wenn der verantwortliche Reiseveranstalter der Pauschalreise vor Beginn eine Absage ausspricht, haben Reisenden Anspruch auf Kostenerstattung und evtl. auf Entschädigung. Reisende können bei außergewöhnlichen Umstän­den vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Gebühr vom Vertrag zurücktreten, z.B. wenn am Zielort gravierende Sicherheits-risiken be­stehen, die die Reise voraussichtlich beeinträchtigen. Reisende haben jederzeit vor Beginn der Pau­schalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertret­baren Gebühr das Recht zum Rücktritt vom Reisevertrag. Können nach Beginn der Reise wesentliche Bestand­teile der Reise nicht durchgeführt werden, sind Reisenden angemessene andere Vorkeh­rungen ohne Mehrkosten anzubieten. Reisende können ohne Zahlung einer Gebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Einzelleistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, dies erhebliche Auswirkung auf die vertragliche Gesamtleistung hat und versäumt wird Abhilfe zu schaffen. Reisende haben Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Der Veranstalter leistet Reisenden Beistand, wenn diese sich in Schwierigkeiten befinden. Im Fall der Insolvenz des Veranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pau­schalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewähr­leistet. Die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenz-Absicherung hat der Reiseveranstalter abgeschlossen."
(Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz)


Pauschalreisende können sich bei Insolvenz des Reiseveranstalters emotionSPORTS in Verbindung setzen mit:

R+V Versicherungen AG
Raiffeisenplatz 1
D-65189 Wiesbaden


Hinweise:

Die Inhalte dieses Textes werden auch in den Allgemeinen Reisebedingungen von emotionSPORTS wiedergegeben.
Zusätzlich werden Gäste auf dieser Website unter #Information über das interne Risikokonzept RIDE SAFE informiert.